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Umsatzsteuer | Umsätze eines Pflegedienstes aus Leistungen zur Haushaltshilfe
Von einem ambulanten Pflegedienst erzielte Umsätze aus Leistungen zur Haushaltshilfe, die von Versicherungsträgern nach § 38 SGB V anerkannt und abgerechnet werden, sind gem. § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG steuerfrei. Nach der Rechtsprechung des EuGH stellen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, die körperlich oder wirtschaftlich Hilfsbedürftigen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-RL dar. Der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt Versicherten Haushaltshilfe, wenn diesen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen einer Leistung nach § 32 Abs. 2 und 4, §§ 24, 37, 40 oder 41 SGB V die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist ( NWB KAAAC-46257).