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Abgabenordnung | Nichterklärung der „BfA-Rente” als Steuerhinterziehung
Bei einer viele Jahre andauernden Nichterklärung der vom Steuerpflichtigen bezogenen Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist von einem Hinterziehungsvorsatz auszugehen, so dass die zehnjährige Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eingreift ( NWB ZAAAC-46200).