Bilanzberichtigung wegen Ausbuchung des Buchwerts einer Milchreferenzmenge
Leitsatz
1) Wird eine Milchreferenzmenge mit Gewinn veräußert, so ist der Veräußerungsgewinn um den vom Grund und Boden abgespaltenen
Buchwert der Milchreferenzmenge zu kürzen. Dieser Buchwertabgang wirkt Gewinn mindernd und ist nicht etwa erfolgsneutral zu
buchen (entgegen , BStBl. I 2003, 78 Tz. 20).
2) Bilanzierungsfehler mit Gewinnauswirkung sind nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG in der ersten noch änderbaren Bilanz richtig
zu stellen. Selbst wenn die Veräußerung zeitlich vor der erstmaligen Äußerung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt
ist, dass die Milchreferenzmenge ein selbständiges immaterielles Wirtschaftsgut neben dem Grund und Boden ist (, BStBl. II 2003, 67), war es ab 1999 fehlerhaft, den Buchwertabgang nicht gewinnwirksam zu berücksichtigen und
kann das erfolgswirksam bilanziell gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG berichtigt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1315 Nr. 17 StuB-Bilanzreport Nr. 1/2008 S. 35 VAAAC-46706
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