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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 2884/03 EFG 2008 S. 949 Nr. 12

Gesetze: DBABG Art. 8 Abs. 3aEStG § 18EStG § 19EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 b

Zuschüsse des Centrums für internationale Migration und Entwicklung – CIM – (= Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit – GTZ - und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung – ZAV) an in Bulgarien tätige sog. Integrierte Fachkräfte unterliegen der Einkommensbesteuerung im Inland

Leitsatz

Art. 8 Abs. 3 a des Rahmenabkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Bulgarien über Technische Zusammenarbeit vom ist lex specialis im Verhältnis zum DBA Bulgarien

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1070 Nr. 17
EFG 2008 S. 949 Nr. 12
IWB-Kurznachricht Nr. 15/2008 S. 744
HAAAC-46702

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 30.04.2007 - 5 K 2884/03

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