Mittelpunkt der
Lebensinteressen eines Familienvaters
Steuerliche Bedeutung der
Meldung des Familienwohnsitzes
Leitsatz
1. Gründet der Steuerpflichtige durch Heirat und Geburt eines
Kindes eine eigene Familie, kommt es für die Bestimmung des Mittelpunkts
seiner Lebensinteressen nur darauf an, wo sich diese Familie aufhält.
2. Anders als bei einem Alleinstehenden, bei dem die melderechtliche
Angabe zur Hauptwohnung lediglich abbildet, wo der Betroffene sich
überwiegend aufhält, kann der Meldung des Familienwohnsitzes auch
steuerliche Bedeutung zukommen. Befindet sich nämlich die Familienwohnung
am Berufsort, kommt eine doppelte Haushaltsführung für diese Wohnung
nicht in Betracht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1322 Nr. 17 UAAAC-46699
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