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BBKM 6/2007 S. 130

Entgeltbescheinigung beim Mutterschaftsgeld

Bei Schwangerschaft und Mutterschaft einer Arbeitnehmerin muss der Arbeitgeber nicht nur arbeitsrechtliche Sondervorschriften (im MuSchG) beachten, sondern es ist oftmals auch ein Mutterschaftsgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung (geregelt in § 200 RVO) zu zahlen, bei dessen Berechnung das bisherige Entgelt eine Rolle spielt. Mit Blick hierauf haben die Spitzenverbände der Krankenkassen im Ja­nuar 2007 einige Änderungen am behördlichen Vordruck über die „Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Mutterschaftsgeld” beschlossen. Modifiziert wurde der Vordruck z. B. im Hinblick darauf, dass jetzt auch das Nettoarbeitsentgelt einzutragen ist, welches ggf. neben einem Arbeitgeberzuschuss nach § 14 MuSchG weitergezahlt wird.

Die Krankenkassen haben sich ausdrücklich dahin geäußert, dass der geänderte Vordruck zwar ...