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Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 liegt vor
Das BMF hat den Verbänden – wie erwartet – den Entwurf einer Lohnsteuer-Richtlinie 2008 zur Stellungnahme übersandt. Neben den formellen Änderungen (vgl. hierzu bereits Seifert, StuB 2007 S. 246) ergeben sich die folgenden inhaltlichen Veränderungen:
Die Nichtaufgriffsgrenze bei zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen, wonach nur dann ein geldwerter Vorteil zu erfassen ist, wenn die Summe der Darlehen 2.600 € übersteigt, entfällt. Zudem wird auf den Maßstabszinssatz von 5 % künftig verzichtet. Ob ein Zinsvorteil als Arbeitslohn zu erfassen ist, muss damit in jedem Einzelfall in Abhängigkeit von dem Marktzins für das jeweilige Darlehen entschieden werden. Die bisherigen Regelungen sollen letztmals 2007 zur Anwendung kommen.
Die Ausführungen zum steuerlichen Reisekostenrecht werden aus Verwaltungssicht an die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst. Auf die Unterscheidung zwischen unterschiedlichen Arten der Auswärtstätigkeit wird künftig verzichtet. Es wird nur noch von einer „Auswärtstätigkeit” für die Berücksichtigung von Reisekosten gesprochen. Der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte wird...