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Einkommensteuer | Keine Steuerpflicht von Zinsen bei Besicherung eines Avalkredits
(1) Ein Avalkredit ist kein Darlehen i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. (2) Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: Die Steuerbefreiung von Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG greift nur, wenn die Voraussetzungen für einen Sonderausgabenabzug der Versicherungsbeiträge gegeben sind. Ein Sonderausgabenabzug ist ausgeschlossen, wenn die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Sicherung eines Darlehens dienen. Von einem Darlehen kann aber nur gesprochen werden, wenn eine Hingabe von Geld erfolgt. An einer solchen Hingabe von Geld fehlt es aber bei einem Avalkredit. Hier verbürgt sich die Bank für eine Verbindlichkeit des Kunden. Es handelt s...