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Feststellung des verbleibenden Gewerbeverlustes nach § 10a Satz 2 GewStG in Fällen der Abspaltung nach § 123 UmwG
(1) Gem. rkr. NWB YAAAB-92538 (EFG 2006 S. 1536) ist der nach § 10a Satz 2 GewStG gesondert festzustellende verbleibende Gewerbeverlust nach § 10a Satz 3 i. V. mit § 2 Abs. 5 GewStG grundsätzlich beim Ausscheiden von Gesellschaftern aus einer Personengesellschaft um die auf diese Gesellschafter entfallenden Fehlbeträge zu mindern. (2) Eine Ausnahme besteht nach § 19 Abs. 1 i. V. mit § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG, wenn die Beteiligung im Wege der Abspaltung auf eine Kapitalgesellschaft nach § 123 UmwG übergeht. (3) Eine Abspaltung nach § 123 UmwG setzt nicht zwingend voraus, dass die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft hierfür Anteile der übernehmenden Kapitalgesellschaft erhalten. Ist die übernehmende Kapitalgesellschaft an der übertragenden Gesellschaft beteiligt, reicht es aus, wenn sie den übrigen Gesellsc...