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Grunderwerbsteuer | Keine Steuerfreiheit bei Erwerb von Grundstücken im Rahmen eines Flächenerwerbsprogramms
Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dem land-oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht grunderwerbsteuerfrei (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; § 3, § 6 Abs. 2 AusglLeistG).
Praxishinweise: Durch den Flächenerwerb sollte die erfolgte Enteignung nicht rückgängig gemacht werden, sondern lediglich ein Ausgleich durch eine bewusst niedrig gehaltene Gegenleistung für das erlittene Unrecht geschaffen werden (= Wiedergutmachung für Alteigentümer). Es sollte aber nicht der Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG durch eine zusätzliche Steuerbefreiung neutralisiert werden.