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Keine Haftung aus Firmenfortführung bei Erwerb vom Insolvenzverwalter
In Bezug auf § 25 Abs. 1 und Abs. 2 HGB, § 38 InsO und § 613a BGB hat das , ZIP 2007 S. 386 ff.) entschieden, dass der Erwerb eines Handelsunternehmens aus der Hand des Insolvenzverwalters die Anwendbarkeit von § 25 Abs. 1 HGB (Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung) ausschließt.
Praxishinweise: (1) Gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wer ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt (vgl. z. B. Flume, Partielle Universalsukzession außerhalb des Spaltungsrechts? Die österreichische Handelsrechtsreform als Denkanstoß für die §§ 25 ff. HGB, ZHR 2006 S. 737 ff.; Schmittmann, StuB 2006 S. 945 ff.). Der gesetzliche Schu...