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Finanzielle Umstände, die den Widerruf der Bestellung als Steuerberater rechtfertigen
Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser in Vermögensverfall geraten ist, es sei denn, dass dadurch die Interessen der Auftraggeber nicht gefährdet sind. Vermögensverfall ist zu vermuten, wenn über das Vermögen des Steuerberaters das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat nicht zur Folge, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerberaters als geordnet anzusehen sind. Die Gefährdung der Interessen der Auftraggeber ergibt sich bereits allein aus der Nichtabführung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie von Sozialabgaben.