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Nachträgliche Werbungskosten eines pensionierten Arbeitnehmers
Ein Arbeitnehmer, der sich anlässlich seines Eintritts in den Ruhestand gegenüber seinem bisherigen Arbeitnehmer verpflichtet hat, ein während seiner Dienstzeit begonnenes, aber nicht zu Ende gebrachtes Buchprojekt fertigzustellen, kann die ihm nach seiner Pensionierung für das Projekt entstandenen Aufwendungen, für die er keinen Spesenersatz erhalten hat, als nachträgliche Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.