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Geldleistungen für Kinder in Kindertages- und Vollzeitpflege
Das BMF hat klargestellt, dass im Falle einer Steuerpflicht der geleisteten Vollzeitpflege auch die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge zu versteuern sind. Werden in einem Monat sowohl steuerfreies Pflegegeld als auch steuerpflichtige Platzhaltekosten und Bereitschaftsgelder gezahlt, sind die Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge aus Vereinfachungsgründen nicht zu besteuern.