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Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für erledigt „erklärte” Zahlungsaufforderung
Ist die Frist der Zahlungsverjährung durch eine Zahlungsaufforderung des Finanzamts unterbrochen worden, steht es nicht in der Macht des Finanzamts, die Unterbrechungswirkung durch einen actus contrarius (hier: Erklärung als „erledigt”) zu beseitigen. Zur Würdigung einer solchen Erklärung als öffentlich-rechtlicher Vertrag.