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Unternehmensteuerreform auf der Zielgeraden
Änderungen durch den Gesetzesbeschluss des Bundestags
Am verabschiedete der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Unternehmensteuerreformgesetz 2008. Vorausgegangen waren intensive Beratungen des Finanzausschusses. Nach mehreren Sachverständigenanhörungen und der Einbeziehung zahlreicher Änderungsvorschläge des Bundesrats brachte die Sitzung des Koalitionsausschusses am den Durchbruch für abschließende Korrekturen an der Gesetzesvorlage.
Unternehmensbesteuerung
Im Mittelpunkt der Unternehmensteuerreform steht unverändert die Absenkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ca. 30 %. Die Korrekturen des Bundestagsbeschlusses betreffen schwerpunktmäßig die Gegenfinanzierung. Gegenüber dem Regierungsentwurf v. sind u. a. folgende Änderungen festzuhalten:
Zinsschranke: Die Bezugsgröße für den beschränkten Zinsabzug wurde auf Abschreibungen ausgedehnt (§ 4h Abs. 1 EStG). Als Abschreibungen zählen sämtliche Absetzungsbeträge nach § 7 EStG sowie Sofortabzüge für geringwertige Wirtschaftgüter und Abschreibungen auf die neuen Jahressammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG. Nach S. 2der Änderung kann ein negativer Zinssaldo bis zu 30 % des „Steuer-EBITDA” (im Entwurf noch „Steuer-EBIT”) als Betriebsausgabe abgezogen werden.
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