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Straßenverkehrsrecht | Pflicht zur Kautionsleistung für günstigen Ersatztarif bei Unfallmietwagen
Ein Verkehrsunfallgeschädigter kann sich für die Inanspruchnahme eines Unfallersatztarifs nicht darauf berufen, er lehne die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zum günstigeren Normaltarif wegen der Notwendigkeit, dafür eine Kaution zu leisten und in Vorkasse zu treten, ab ( NWB TAAAC-43474). Die Gerichte aller drei Instanzen hielten den um über 80 % günstigeren Normaltarif unter diesen Bedingungen für zumutbar. Daher habe der – von Versicherung und Mietwagenfirma umfassend informierte – Kläger gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Der (nicht erforderliche) Differenzbetrag stehe ihm nicht zu. Da er nicht in Vorleistung treten wollte, hätte er die Versicherung zu einer Vorschusszahlung auffordern müssen.