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BGH 05.02.2007 II ZR 234/05, NWB 23/2007 S. 178

Gesellschaftsrecht | Umfang der Geschäftsführerhaftung wegen verspäteten Insolvenzantrags

Eine Bank, bei der eine GmbH einen Kontokorrentkredit unterhält, ist – unabhängig von der Dauer der Geschäftsbeziehung – Neugläubigerin, soweit sich das von der GmbH in Anspruch genommene Kreditvolumen im Stadium der Insolvenzverschleppung erhöht. In dieser Höhe hat die Bank Anspruch auf Ersatz des vollen Ausfallschadens ohne quotale Abzüge. Für den sog. Differenzschaden (also die Differenz zwischen dem bis zur tatsächlichen Stellung des Insolvenzantrags aufgelaufenen und demjenigen Kreditvolumen, das sich bei pflichtgemäßer früherer Stellung des Antrags ergeben hätte) haftet der schuldhaft pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer bis zur Höhe des negativen Interesses der Bank ( NWB CAAAC-41663).

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