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Handelsrecht | Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen Limited unter der Firma „Auskunft Limited”
Die Eintragung der Zweigniederlassung einer englischen Limited im deutschen Handelsregister unter der Firma „Auskunft Limited” kann nicht deshalb versagt werden, weil die Firma nicht unterscheidungskräftig i. S. des § 18 HGB ist. Zwar liegt die erforderliche Unterscheidungskraft i. S. der zitierten Norm tatsächlich nicht vor. Auch richtet sich die Zulässigkeit der Firma einer inländischen Zweigniederlassung einer englischen Private Limited Company nach deutschem und nicht nach britischem Recht (noch streitig). Jedoch kann sich die Limited bzw. die Zweigniederlassung auf die Garantie der Niederlassungsfreiheit berufen, wonach eine EU-ausländische Gesellschaft ihre nach dem ausländischen Recht zulässige Firma grundsätzlich auch dann im Inland führen kann, wenn die Firma hier anders gebildet werden m...