Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Berücksichtigung städtebaulicher Verkehrsplanungen bei Anerkennung einer Umwegstrecke bei Fahrten zur Arbeit
Nutzt ein Steuerpflichtiger mit einer 44 km langen Umwegstrecke anstelle der kürzesten Route (25 km) genau die Straßenverbindung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die nach den städtebaulichen Planungen zum Zwecke der Ableitung der Straßenverkehrsströme aus der Innenstadt errichtet worden ist, so ist diese Umwegstrecke auch bei einer täglichen Zeitersparnis von nur 31 Minuten als offensichtlich verkehrsgünstiger i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG einzuordnen. An die steuerrechtliche Beurteilung der Benutzung einer Umwegstrecke zur Arbeitsstätte können nicht dieselben Maßstäbe wie an den Werbungskostenabzug für einen den Weg zur Arbeitsstätte verkürzenden Umzug (erforderliche Zeitersparnis lt. Rechtsprechung eine Stunde) angelegt werden ( NWB UAAAC-45581).