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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 180/01 EFG 2007 S. 1198 Nr. 15

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Essenslieferungen für Arbeitnehmer zum Verzehr in der Kantine unterliegen der vollen Umsatzsteuer

Leitsatz

Beschafft ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern durch einen Menü-Bringdienst Essen, das in der Kantine des Arbeitgebers verzehrt wird und bezahlt der Arbeitgeber den Essenspreis direkt an den Lieferanten, so ist die Lieferung nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG 1993 begünstigt. Vielmehr ist eine Lieferung zum „Verzehr an Ort und Stelle” gegeben, die dem Regelsteuersatz unterliegt.

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1265 Nr. 19
DStZ 2007 S. 611 Nr. 19
EFG 2007 S. 1198 Nr. 15
GAAAC-46215

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.02.2007 - 5 K 180/01

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