Zur Befugnis der Finanzbehörde, die Steuer auch im Wege der Schätzung endgültig festzusetzen (AE AO zu § 162) Zur Festsetzung
eines Verspätungszuschlages gegenüber einem Steuerberater
Leitsatz
Grundsätzlich kann aus den Verwaltungsanweisungen kein Anspruch geltend gemacht werden, die im Wege der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
gefundene Steuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festzusetzen.
Die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung soll die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung nach § 149 Abs.
2 S. 1 AO nicht außer Kraft setzen. Grundsätzlich hat auch ein Steuerberater keinen Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe
seiner Steuererklärung.
Fundstelle(n): XAAAC-46205
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Online-Dokument
Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.03.2007 - II 136/2006
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