Verkauf von Kaninchenblut ist eine landwirtschaftliche
Tätigkeit
Leitsatz
Die Aufzucht und Veräußerung von Schlachtkaninchen
führt zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften. Kaninchen
stellen typische Tiere der Landwirtschaft dar.
Der Verkauf des bei der Schlachtung gewonnenen Blutserums
männlicher Kaninchen an industrielle Abnehmer ist eine land- und
forstwirtschaftliche Tätigkeit. Zwar ist Blutserum kein klassisches
landwirtschaftliches Erzeugnis. Jedoch handelt es sich bei Kaninchen um eine
Tierart, die auch der landwirtschaftlichen Urproduktion dient.
Betriebe, welche die mit Hilfe der Naturkräfte gewonnenen
tierischen Produkte im Rahmen einer ersten Verarbeitungsstufe am Markt
absetzen, sind grundsätzlich land- und forstwirtschaftlich tätig. Das
trifft auch für die Herstellung von bei der Schlachtung gewonnenen
Blutserums zu.
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1361 Nr. 21 DStRE 2007 S. 1361 Nr. 21 EFG 2007 S. 1151 Nr. 15 JAAAC-46201
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.11.2006 - 2 K 414/01
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