Freiberufliche Tätigkeit als Werbegrafiker und Werbedesigner
Leitsatz
Die Tätigkeit eines Werbegrafikers und Werbedesigners, der den Kunden die Erstellung von Konzepten und deren Verwirklichung
in Form von Werbeplakaten, Postern, Zeitungsanzeigen, Werbemappen und Verpackungen diverser Produkte des täglich Bedarfs anbietet
und hierbei als Paket neben der Konzepterstellung, den Text, das Layout, Reinzeichnung und Lithografie sowie die Vervielfältigung
und Auslieferung der fertigen Produkte mit einer Auflage zwischen 100 und weit über 100.000 Stück übernimmt, die von Druckereien
durchgeführt werden, kann eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 1312 Nr. 20 KÖSDI 2007 S. 15775 Nr. 11 YAAAC-46193