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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 V 205/06 EFG 2007 S. 1050 Nr. 14

Gesetze: AO § 34, AO § 69, AO § 166

Grenzen des Rechtsbehelfs gegen einen erfolglos angefochtenen Verwaltungsakt im Haftungsverfahren

Leitsatz

Sind Änderungsbescheide nach einer Außenprüfung einem Steuerpflichtigen als Nachtragsliquidator bekannt gegeben worden und sind die von ihm dagegen eingelegten Rechtsbehelfe erfolglos geblieben, so dient das Haftungsverfahren nicht dazu, dem Haftungsschuldner eine erneute Überprüfungsmöglichkeit der Steuerfestsetzungen im Haftungsverfahren zu ermöglichen, wenn er bereits kraft eigenen Rechts zur Anfechtung der Steuerfestsetzungen befugt war oder diese bereits erfolglos angefochten hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2007 S. 617 Nr. 19
EFG 2007 S. 1050 Nr. 14
LAAAC-46180

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.02.2007 - 11 V 205/06

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