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Fall Barbedwire – Aufgabe aus dem Bilanzsteuerrecht
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Rücklagen (§ 7g EStG), Betriebsaufspaltung
Hier finden Sie die Klausur als PDF: Datei öffnen
I. Sachverhalt
Fall 1
Die Firma Barbedwire e. K. betreibt in Elztal eine Fabrik zur Herstellung von Stacheldraht. Sie ist im Handelsregister eingetragen, ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 EStG und versteuert ihre Umsätze nach den allgemeinen Grundsätzen des UStG zum 2006 gültigen Regelsteuersatz von 16 %.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Der Inhaber des Betriebes, Rainer B., ist seit 2002 verheiratet mit seiner Frau Elke B.
Die zusammen mit der Steuererklärung 2006 eingereichte Bilanz zum hat vereinfacht dargestellt folgendes Aussehen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva | 31. 12.
2006 | Passiva | |
Grund und Boden | 101 000 € | Kapital
| ./. 300 000
€ |
Gebäude | 250 000 € | Einlagen | 400 000
€ |
Beteiligungen | 80 000
€ | Entnahmen | 100 000
€ |
Sonstiges
Anlagevermögen | 66 000
€ | Gewinn | 100 000
€ |
Umlaufvermögen | 73 000
€ | Kapital
| 100 000
€ |
Darlehen | 300 000
€ | ||
Rückstellungen
| 60 000 € | ||
Sonst. Verb. |
110 000 € | ||
570 000 € |
570 000 € |
Rainer B. (B) kommt mit dieser vorläufigen Bilanz in Ihre Steuerberatungspraxis und bittet Sie, die end...