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Fall Paul Panzer – Aufgabe aus der Umsatzsteuer
Innergemeinschaftliche Warenbewegungen, Werklieferung, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)
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I. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige Paul Panzer bewohnt mit seiner fünfköpfigen Familie ein freistehendes Einfamilienhaus in der Nähe von Köln. Er betreibt seit mehreren Jahren eine Bauunternehmung mit angeschlossenem Bauhandel am Stadtrand von Köln.
Im Jahr 2006 bedürfen folgende Geschäftsvorfälle einer näheren Klärung. Dabei ist auf die Umsatzart, den Ort der Leistung, die Bemessungsgrundlage (auch bei steuerfreien Umsätzen), evtl. Steuerbefreiungen, die Umsatzsteuer, die abzugsfähigen Vorsteuern und den Voranmeldungszeitraum, in denen ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen zu erklären sind, einzugehen.
Geschäftsvorfälle
Tz. 1
Paul Panzer erfuhr im Frühling 2006 von einem Geschäftsfreund, dass die Franzosen aufgrund von Überkapazitäten ihre Lager an Flüssiggas nahezu zu 100 % voll haben. Nach langen und zähen Verhandlungen gelang es Paul Panzer, von einem französischen Unternehmer 30 000 Liter Flüssiggas zu einem Vorzugspreis zu ordern. Die gesamte Menge wurde am vom französischen Unternehmer (UF) mit eigenem Lastkraftwagen aus Paris angeliefert.
Von der gesamten Abnahmemenge ... /