Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 01.02.2007 VI R 72/05, NWB direkt 22/2007 S. 7
Geldwerter Vorteil aus Übertragung nicht börsennotierter Aktien
Der für die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung nicht börsennotierter Aktien gem. § 19a Abs. 8 Satz 1 EStG maßgebliche gemeine Wert ist gem. § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln. Die Bewertungsregel in § 19a Abs. 8 Satz 1 EStG verdrängt als Sonderregelung den sonst für die Bewertung von Sachbezügen regelmäßig anzusetzenden üblichen Endpreis am Abgabeort.