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Kein Kindergeldanspruch eines selbständigen EG-Ausländers für im Ausland lebende Kinder
Ein in Deutschland selbständig tätiger polnischer Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Kindergeld in der vollen gesetzlichen Höhe für seine in Polen bei der nicht berufstätigen Mutter lebenden Kinder, wenn er in Deutschland weder in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist noch in einer Versicherung der selbständig Erwerbstätigen für den Fall des Alters versicherungs- oder beitragspflichtig ist.