Festsetzungszeitpunkt und Bewertung der Schenkungsteuer bei Schenkung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt und Übernahme
der auf der Immobilie lastenden Schuld
Leitsatz
Ist bei einer Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt die Übernahme der auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten
durch die Beendigung des Nießbrauchs aufschiebend bedingt, während der Nießbraucher bis zu diesem Zeitpunkt die Zins- und
Tilgungsleistungen zu erbringen hat, so handelt es sich bei den schlussendlich übernommenen Verbindlichkeiten um eine unverzinsliche
Schuld. Sie ist bei der Ermittlung des Wertes der gemischt freigebigen Zuwendung auf den Tag der – mehr als ein Jahr zurückliegenden
Schenkung – abzuzinsen.
Die Abzinsung der übernommenen Verbindlichkeiten führt nicht deshalb zu einer unzulässigen Doppelbelastung, weil bei der
Ermittlung des Kapitalwerts des Nießbrauchs im Rahmen der Berechnung der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zu stundenden Steuer
die vom Nießbraucher zu tragenden Schuldzinsen grundsätzlich als Aufwand abzusetzen sind.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.