Mittelpunkt
der gesamten beruflichen Tätigkeit eines
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
vorweggenommene
Betriebsausgaben
Gewinnerzielungsabsicht
Leitsatz
1. Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines
GmbH-Geschäftsführers liegt nicht in seinem häuslichen
Arbeitszimmer, wenn der die Geschäftsräume der GmbH täglich zu
Kontrollzwecken aufsucht und den Warenaufbau und die Verkaufsaktionen mit den
Mitarbeitern bespricht.
2. Der Abzug von vorweggenommenen Betriebsausgaben setzt einen klar
erkennbaren Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der angestrebten
gewerblichen Tätigkeit voraus. Erkennt der Steuerpflichtige, dass das
Unternehmen wirtschaftlich nicht tragfähig ist und gibt er das Unternehmen
daraufhin unverzüglich auf, so ist der Verlustabzug nicht mangels
Gewinnerzielungsabsicht zu versagen.
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