Nachträgliche Werbungskosten aus nichtselbständiger
Arbeit eines pensionierten Arbeitnehmers
Leitsatz
Ein Arbeitnehmer, der sich anlässlich seines Eintritts in den
Ruhestand gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber verpflichtet hat, ein
während seiner Dienstzeit begonnenes, aber nicht zu Ende gebrachtes
Buchprojekt fertigzustellen, kann die ihm nach seiner Pensionierung für
das Projekt entstandenen Aufwendungen, für die er keinen Spesenersatz
erhalten hat, als nachträgliche Werbungskosten aus nichtselbständiger
Arbeit abziehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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