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Wettbewerbsrecht; | Zulässigkeit von Powershopping
Verbraucher-Einkaufsgemeinschaften im Internet (sog. ,,Powershopping-Systeme'') sind nicht als solche von vornherein wettbewerbswidrig. Eine besondere Version des Powershopping liegt vor, wenn nicht nur die (Kauf-)Kraft der Interessenten gebündelt, sondern darüber hinaus durch die zeitliche Befristung einerseits und die zahlenmäßige Begrenzung der Teilnehmer in den einzelnen Preisstufen andererseits ein besonderes System geschaffen wird, das ein eigenes Gepräge mit eigenen wettbewerbsrechtlichen Aspekten aufweist. Aufgrund des einerseits starken aleatorischen Anreizes und andererseits der vorhandenen Elemente einer besonderen Form der Wertreklame ist diese Form des Powershopping als sittenwidrig i. S. des § 1 UWG anzusehen. Durch diese Version des Powershopping wird die Spiellust der Interessente...