Keine doppelte Haushaltsführung berufstätiger Ehepartner bei Umzug in größere gemeinsame Wohnung am (beiderseitigen) Beschäftigungsort
trotz Apartments am (bisherigen) Heimatort
Leitsatz
Eine doppelte Haushaltsführung besteht mangels Lebensmittelpunktwohnung am Heimatort nicht weiter, wenn beidseits berufstätige
Ehegatten ihren gemeinsamen Wohnsitz am Beschäftigungsort von einem 20 m² großen Apartment in eine Wohnung von 84 m² und am
Heimatort von einer 80 m² großen Wohnung in ein 35 m² großes Apartment verlegen.
Ein derartiger Wohnungswechsel belegt regelmäßig eine Änderung des Lebensmittelpunkts. Die Wohnung am bisherigen Heimatort
wird dann nur noch zu Besuchszwecken vorgehalten und stellt keine unwesentliche Modifikation der doppelten Haushaltsführung
i. S. des dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 399 Nr. 6 INF 2007 S. 446 Nr. 12 TAAAC-45577
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.11.2006 - 18 K 3223/05 E
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