Rechtmäßigkeit von Hinzuschätzungen wegen erheblicher Zweifel an der ordnungsgemäßen Buchführung
Leitsatz
An der Befugnis zu Hinzuschätzungen bei einem Gastronomiebetrieb bestehen keine ernstlichen Zweifel, wenn beschlagnahmte Unterlagen
eines Lieferanten auf umfangreiche Schwarzeinkäufe hinweisen, der Einsatz eines auf Manipulationen geradezu angelegten PC-Kassensystems
zu erheblichen Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung Anlass gibt und sich aus der Nachkalkulation – u. a. mittels
Zeitreihenvergleich - gewichtige Hinweise auf die Unvollständigkeit der Buchführung ergeben.
Fundstelle(n): JAAAC-45576
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 15.02.2007 - 16 V 4691/06 A(E,U,F)
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