Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei dauerhaft defizitärem Betrieb einer Stadtbibliothek
Leitsatz
Die Unterhaltung eines strukturell dauerdefizitären Betriebs gewerblicher Art ohne Verlustausgleich und angemessenen Gewinnaufschlag
führt nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn keine kommunalen Pflichtaufgaben erfüllt werden, die geeignet sind, beim
Träger Vorteil auszulösen.
Das gesetzgeberische Ziel der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gebietet bei einer strukturell dauerdefizitären Stadtbibliothek
bereits mangels privater Wettbewerber keine Einkommenskorrektur.
Der ausdrückliche Verzicht auf das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht in § 4 Abs. 1 Satz 2 KStG bedeutet die gesetzliche
Akzeptanz dauerdefizitärer Betriebe gewerblicher Art.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 435 Nr. 6 KÖSDI 2007 S. 15544 Nr. 5 KAAAC-45567
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.11.2006 - 15 K 637/04 F
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