Kein fester Aufteilungsmaßstab bei Werbungskosten-Gemengelage von Einkünften aus Kapitalvermögen
Leitsatz
Eine pauschale Vermögensverwaltungsgebühr, die auch Aktivitäten für private Veräußerungsgeschäfte abdeckt, ist in voller
Höhe den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen.
Ein auf die privaten Veräußerungsgeschäfte entfallender Anteil muss eindeutig bestimmbar sein.
Es ist nicht nachvollziehbar, welche Erfahrungen in der Praxis eine Aufteilung zwischen Bestandsverwaltung und Umschichtung
des Vermögens im Verhältnis 50 zu 50 nahe legen könnten (gegen Verfügungen der OFD Düsseldorf – S 2210 A – St 212 (D), S 2210-
10 – St 222 (K) und der OFD Münster – S 2128 – 30 – St 22 – 33 vom , DB 2004, 2450 ff.).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 354 Nr. 5 WAAAC-45563
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2006 - 12 K 4964/04 E
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