Indizien für gewerblichen Grundstückshandel unterhalb der 3-Objekt-Grenze
Leitsatz
Auch bei einer Veräußerung von weniger als 4 Objekten können besondere Umstände auf eine gewerbliche Betätigung schließen
lassen.
Die Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer einer Immobiliengeschäfte tätigenden GmbH indiziert die Gewerblichkeit
eigener Grundstücksverkäufe.
Grundstücksgeschäfte einer GbR sind einem Gesellschafter bei der Beurteilung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel in seiner
Person begründet ist wie ein eigenes Objekt zuzurechnen, wenn die GbR nicht selbst gewerblich tätig ist und der Anteil des
betreffenden Gesellschafters nicht geringer ist als 10 v. H.
Persönliche oder finanzielle Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht
grundsätzlich ohne Bedeutung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAC-45562
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.04.2006 - 12 K 3679/02 E
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