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SteuerStud Nr. 6 vom Seite 294

Fall Es-werde-Licht-GmbH

Aufgabe aus der Körperschaft- und Gewerbesteuer

von Dipl.-Finanzwirt Hartmut Sell, Oberregierungsrat, Wildeck

I. Sachverhalt

Anteilseigner der Es-werde-Licht-GmbH sind:

  • A, wohnhaft in Mühlhausen, mit 80 000 € Anteil am gezeichneten Kapital;

  • B, wohnhaft in Worbis, mit 10 000 € Anteil am gezeichneten Kapital;

  • C, wohnhaft in Sondershausen, mit 10 000 € Anteil am gezeichneten Kapital.

A ist zugleich auch der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer. Sein Büro befindet sich in seinem Einfamilienhaus in Mühlhausen.

Folgende Beträge wurden zum gesondert festgestellt:

  • Einlagekonto 40 000 €

  • Körperschaftsteuerguthaben 20 000 €

  • EK 02 140 000 €

Die Es-werde-Licht-GmbH in Sondershausen hat für 2003 u. a. die folgende Handelsbilanz als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Eine Steuerbilanz wurde nicht erstellt.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva
Handelsbilanz zum
Passiva
Soft-Light-AG
100 000 €
Stammkapital
100 000 €
Kabel-GmbH
50 000 €
Kapitalrücklage
10 000 €
Pkw
15 000 €
Bilanzgewinn
150 000 €
übriges Anlagevermögen
482 000 €
Rückstellungen
100 000 €
Umlaufvermögen
183 000 €
Verbindlichkeiten
470 000 €
830 000 €
830 000 €

Der Jahresüberschuss entspricht dem Bilanzgewinn.

Im Rahmen der Veranlagung...

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Fall Es-werde-Licht-GmbH

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