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Fall Es-werde-Licht-GmbH
Aufgabe aus der Körperschaft- und Gewerbesteuer
I. Sachverhalt
Anteilseigner der Es-werde-Licht-GmbH sind:
A, wohnhaft in Mühlhausen, mit 80 000 € Anteil am gezeichneten Kapital;
B, wohnhaft in Worbis, mit 10 000 € Anteil am gezeichneten Kapital;
C, wohnhaft in Sondershausen, mit 10 000 € Anteil am gezeichneten Kapital.
A ist zugleich auch der von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer. Sein Büro befindet sich in seinem Einfamilienhaus in Mühlhausen.
Folgende Beträge wurden zum gesondert festgestellt:
Einlagekonto 40 000 €
Körperschaftsteuerguthaben 20 000 €
EK 02 140 000 €
Die Es-werde-Licht-GmbH in Sondershausen hat für 2003 u. a. die folgende Handelsbilanz als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Eine Steuerbilanz wurde nicht erstellt.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Aktiva | Handelsbilanz zum | Passiva | |
Soft-Light-AG | 100 000
€ | Stammkapital | 100 000 € |
Kabel-GmbH | 50 000
€ | Kapitalrücklage | 10 000 € |
Pkw | 15 000
€ | Bilanzgewinn | 150 000 € |
übriges
Anlagevermögen | 482 000
€ | Rückstellungen | 100 000 € |
Umlaufvermögen |
183 000 € | Verbindlichkeiten |
470 000 € |
830 000 € |
830 000 € |
Der Jahresüberschuss entspricht dem Bilanzgewinn.
Im Rahmen der Veranlagung...