Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Erststudium
Zugleich Anmerkung zum
Ein Studium ist regelmäßig mit vielen Mühen und oft auch mit hohen finanziellen Belastungen verbunden. Von Interesse ist deshalb, wie entsprechende Aufwendungen steuerlich Berücksichtigung finden können. Mit hat der Bundesfinanzhof wiederholt Stellung hierzu genommen. Im Folgenden werden dieses Urteil und die sich hieraus ergebenden Auswirkungen dargestellt.
I. Vorbemerkungen
Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für eine Bildungsmaßnahme Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sein, sofern sie beruflich veranlasst sind. Es kommt für die steuerliche Berücksichtigung nicht darauf an, ob ein neuer, ein anderer oder ein erstmaliger Beruf ausgeübt werden soll. Mit hat der Bundesfinanzhof für den Veranlagungszeitraum 2003 nun entschieden, dass vorab entstandene Werbungskosten auch bei einem im Anschluss an das Abitur durchgeführten Hochschulstudium anzuerkennen seien.
Ziel des vorliegenden Beitrags ist, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu untersuchen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in den letzten Jahren intensiv mit der s...