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BFuP Nr. 2 vom Seite 148

Gestaltung der Rechnungslegungsnormen zur Vermeidung manipulativer Umsatzrealisierung

Von Dr. Markus Kronner, Berlin und und Dr. Christian Herold, Frankfurt am Main

Rechnungslegungsnormen dienen dazu, das wirtschaftliche Geschehen so abzubilden, daß ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt wird. Der Beitrag zeigt, daß dieses Bild oftmals aus opportunistischen Gründen verzerrt dargestellt wird und weist nach, warum vor allem die Umsatzerlöse zahlreichen Manipulationen unterliegen. Auf Grundlage von Veröffentlichungen der Securities and Exchange Commission (SEC) und den Erkenntnissen der ökonomischen Analyse des Rechts, wird untersucht, wie die Normen zur Umsatzrealisierung aufgebaut werden können, um die Möglichkeiten zur Manipulation zu verringern. Entscheidend für die Normgebung bzw. Standardsetzung ist die gewonnene Erkenntnis, daß Prinzipien interessengerichtete Sachverhaltsgestaltungen vermeiden und Regeln verzerrenden Sachverhaltsabbildungen entgegenwirken können.

1 Einleitung

Die externe Rechnungslegung dient unterschiedlichen Zwecken. Während die originär deutschen Rechnungslegungsnormen zur Ausschüttungsbemessung, Steuerbemessung und als Anknüpfungspunkt weiterer Rechtsfolgen wie z. B. dem Gläubigerschutz dienen, sollen vor allem – die im Rahmen dieses Beitrags im Vordergr...

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