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Großbritannien | Nacherklärungsmöglichkeit für unversteuerte Auslandszinsen
Seit Mitte April 2007 gewährt die britische Finanzverwaltung HMRC die Möglichkeit einer Nacherklärung von Zinseinkünften aus Auslandskonten (offshore disclosure facility). Nach einer Registrierung bis zum soll die vollständige Erklärung einschließlich der Nachzahlung bis zum beim HMRC eingegangen sein. Bis zum werden Mitteilungen über die Annahme oder Ablehnung vom HMRC erteilt. Ein verminderter Strafzuschlag von 10 % auf die fällige Steuer wird erhoben, allerdings behält sich der HMRC ein Strafverfahren in bestimmten Fällen vor. Für unversteuerte Einkünfte bis zu einer Freigrenze von weniger als 2.500 GBP muss keine Erklärung abgegeben werden.