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Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb
Anmerkungen zum
Das Steuergeheimnis steht einer Auskunftserteilung nicht entgegen.
An die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage sind hohe Anforderungen zu stellen.
Wettbewerbsverzerrungen in der Vergangenheit durch die Nichtbesteuerung oder durch eine unzutreffende steuerliche Behandlung können allerdings im Wege der steuerlichen Konkurrentenklage grundsätzlich nicht beseitigt werden. Das Begehren muss in der Regel darauf gerichtet sein, künftige Wettbewerbsnachteile abzuwehren.
Der entschiedene Sachverhalt behandelt das Verhältnis eines privatrechtlichen Unternehmens zu einer öffentlichen Einrichtung. Mit der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wird die Besteuerung wirtschaftlicher Tätigkeiten öffentlicher Einrichtungen begründet. Rechtlich geregelt ist der Betrieb gewerblicher Art in § 1 Abs. 1 Nr. 6 i. V. mit § 4 KStG und § 2 Abs. 3 UStG. Da diese genannte Begründung auf die Herstellung einer Belastungsgerechtigkeit abzielt, sind in der Durchsetzung des Rechts damit die Fragen verbunden, wann ein privater Stpfl. einen Auskunftsanspruch im Hinblick auf die Besteuerung eines Konkurrenten besitzt und worauf er sich richten kann. Sowohl der EuGH als auch der BFH ha...