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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Stuttgarter Verfahren: Maßgebliche Wirtschaftsjahre für die Ermittlung des Durchschnittsertrags
Bei der Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer im sog. Stuttgarter Verfahren ist der gewichtete Durchschnittsertrag auf der Grundlage der letzten drei vor dem Besteuerungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre zu ermitteln. Das Betriebsergebnis des im Besteuerungszeitpunkt laufenden Wirtschaftsjahres bleibt unberücksichtigt (Bezug: § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 2 Satz 1 ErbStG; § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 BewG; R 97 Abs. 1 Satz 1, R 99 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 ErbStR).
Praxishinweise: Das Stuttgarter Verfahren ist ein geeignetes Schätzungsverfahren zur Wertermittlung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebietet es, dass eine Abweichung von den Grundsätzen nur dann gerechtfertigt ist, wenn besondere Umstände des Einzelfalls zu nicht...