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Unbefugtes Auftreten als Steuerberater
Die Wiederbestellung als StB ist ausgeschlossen, wenn der in Vermögensverfall geratene StB nach dem rechtskräftigen Widerruf seiner Bestellung trotz eines deswegen gegen ihn anhängigen Strafverfahrens und ungeachtet des von ihm gestellten Antrags auf Wiederbestellung weiterhin vielfach als StB aufgetreten ist und die Berufsbezeichnung unberechtigt geführt hat. Die in diesem Verhalten zum Ausdruck kommende Grundeinstellung lässt Berufspflichtverletzungen auch in der Zukunft befürchten ( [2]).