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BFH 22.03.2001 V R 46/00

Umsatzsteuer; | Vorsteuerabzug bei sog. Fehlmaßnahmen

Nach dem steht dem Unternehmer unter den übrigen Voraussetzungen des § 15 UStG der Vorsteuerabzug zu, wenn er zur Zeit des Leistungsbezugs die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, die Eingangsumsätze für solche Ausgangsumsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht gem. § 15 Abs. 2 UStG ausschließen. Es reicht aus, dass der Unternehmer die - durch objektive Anhaltspunkte belegte - Absicht hat, auf die Steuerfreiheit der Verwendungsumsätze zu verzichten. Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die - z. B. wegen Verlusts, Beschädigung oder Projektaufgabe - gegenständlich in keine Ausgangsumsätze eingehen (sog. Fehlmaßnahmen; Anschluss an , NWB F. 7 S. 5231, und v. - Rs. C-400/98, UVR 2000 S. 302, und des , NWB...

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