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Zurechnung von Einkünften aus der Tätigkeit als Konkursverwalter
Umsätze, die ein in einer Sozietät mit weiteren Berufsangehörigen zusammengeschlossener Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter erbringt, sind umsatzsteuerlich allein diesem als Einzelunternehmer zuzurechnen. Leistender kann unabhängig von dem zivilrechtlichen Rechtsverhältnis auch derjenige sein, der einen Umsatz im eigenen Namen tatsächlich ausgeführt hat, obwohl er eine Leistung zivilrechtlich nicht schuldet.