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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Ferienwohnung ist auch bei längeren Verlustzeiträumen grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erzielen. Liegt keine übliche Dauervermietung vor, z. B. weil der Steuerpflichtige die Ferienwohnung nur für einen eingeschränkten Zeitraum im Jahr durch einen Verwalter vermieten lässt, und unterschreitet die Vermietungszeit die ortsüblichen Verhältnisse um mindestens 25 %, ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und des auf 30 Jahre anzunehmenden Progosezeitraums zu überprüfen.