Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Kein zusätzlicher Abschlag bei der Bewertung von Zwerganteilen
Der bei einer Bewertung von Anteilen an einer GmbH im Stuttgarter Verfahren für Anteile von weniger als 10 % regelmäßig vorgesehene Abschlag von 10 % wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung (R 101 Abs. 1 und 8, 103 Abs. 1 ErbStR) ist bei minimalen Anteilen von unter 1 % nicht nochmals zu erhöhen ( NWB ZAAAC-44269).